Herzlich willkommen bei der
   Anwaltskanzlei Nobis.

Herr Rechtsanwalt Udo Nobis ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Nachdem er zunächst in Eschweiler und Aachen als angestellter Anwalt tätig war, war er seit 2001 als angestellter Anwalt in der Kanzlei von der Linden Rechtsanwälte in Geilenkirchen tätig und seit dem 01. Februar 2009 Inhaber dieser Kanzlei. Nach dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Rainer von der Linden wird die Kanzlei seit dem 01. Oktober 2019 unter der Firmierung Anwaltskanzlei Nobis fortgeführt.

Wir sind eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Geilenkirchen, in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze und im Einzugsbereich von Aachen, Köln und Düsseldorf.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Arbeitsrechts, des Erbrechts, des Familienrechts, des Medizinrechts, des Mietrechts, des Strafrechts, des Verkehrsrechts und des allgemeinen Zivilrechts. Wir sind darüber hinaus auf zahlreichen weiteren Rechtsgebieten tätig, Einzelheiten dazu können unter der Rubrik „Rechtsgebiete“ nachgelesen werden.

Wir vertreten Einzelpersonen aber auch Unternehmer und Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Immobilienwirtschaft und Dienstleistung, außerdem Versicherungen, Banken und Behörden.

Unser Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an Personen und Unternehmen aus anderen Staaten, beispielsweise auch an Angehörige des hiesigen NATO E-3A Verbandes.

Die hier tätigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte sprechen selbstverständlich auch Englisch.

Wir kooperieren im Rahmen unserer Tätigkeit mit Beratern aus anderen Disziplinen, beispielweise Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Unsere Kompetenz sichern wir durch ständige Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen kommen dadurch zum Ausdruck, dass unter anderem die zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt erworben wurde.

Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Vertrauen, welches unsere Mandanten in uns setzen. Dieses Vertrauen möchten wir durch unsere besondere fachliche Leistung rechtfertigen.